Pass-und Meldebehörde
Was Sie bei uns erledigen können
Öffnungszeiten:
Dienstags: 9.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstags: 9.00 – 12.00 und 14.00 – 17.00 Uhr
Anschrift:
Stadtverwaltung Zwenkau
Pass- und Meldebehörde
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
04442 Zwenkau
Postanschrift:
Stadtverwaltung Zwenkau
Pass- und Meldebehörde
Postfach 1154
04440 Zwenkau
Ansprechpartnerinnen:
Frau Ursula Kratz Telefon: 034203 509-23
Frau Heidi Weiß Telefon: 034203 509-24
Fax: 034203 52089
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Nach vorheriger Absprache sind Termine außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Unsere Zuständigkeiten:
Allgemeine Auskünfte
Meldepflicht (An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes)
Auskünfte aus dem Melderegister für Behörden und Privatpersonen
Antrag Führungszeugnisse
Auskunfts- und Übermittlungssperren
Reisepässe/ Kinderreisepässe und Ausweise
Auskunft zu Besteuerungsmerkmalen (Lohnsteuerrelevante Merkmale)
Meldebescheinigungen ( Aufenthalts-; Familie- und Lebensbescheinigungen)
Wahlen ( Wählerverzeichnis/Briefwahl)
Wehr- und Zivildienst (Auskunft/ Erfassung)
ACHTUNG! Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.



