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Wasserstand Zwenkauer See:

Wasserstand am 2.5.2012 = 102,92 m ü.NHN

täglicher Zuwachs im Ø: 0,88 cm

Zielwasserstand : 113,5 m ü.NHN

 
 
 


Hafen Zwenkau
Webcam Hafen Zwenkau
Zwenkauer See
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Fotogalerie Zwenkau
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Pass-und Meldebehörde

Was Sie bei uns erledigen können

Öffnungszeiten:
Dienstags:        9.00 – 12.00 und 14.00  – 18.00 Uhr
Donnerstags:    9.00 – 12.00 und  14.00 – 17.00 Uhr

Anschrift:
Stadtverwaltung Zwenkau
Pass- und Meldebehörde
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
04442 Zwenkau

Postanschrift:
Stadtverwaltung Zwenkau
Pass- und Meldebehörde
Postfach 1154
04440 Zwenkau

Ansprechpartnerinnen:
Frau Ursula Kratz     Telefon: 034203 509-23

Frau Heidi Weiß    Telefon: 034203  509-24

Fax: 034203 52089

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Nach vorheriger Absprache  sind Termine außerhalb der Öffnungszeiten möglich.


Unsere Zuständigkeiten:

Allgemeine Auskünfte

Meldepflicht    (An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes)

Auskünfte aus dem Melderegister für Behörden und Privatpersonen

Antrag Führungszeugnisse

Auskunfts- und Übermittlungssperren

Reisepässe/ Kinderreisepässe und Ausweise

Auskunft zu Besteuerungsmerkmalen (Lohnsteuerrelevante Merkmale)

Meldebescheinigungen ( Aufenthalts-; Familie- und Lebensbescheinigungen)

Verlust eines Dokumentes

Wahlen ( Wählerverzeichnis/Briefwahl)

Wehr- und Zivildienst (Auskunft/ Erfassung)

 

 

ACHTUNG! Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.